Umzug in die Schweiz

Die wunderschöne Schweiz ist ein sehr beliebtes Ziel für deutsche Auswanderer. Damit der Umzug in das Land von guter Schokolade und exzellentem Käse gut gelingt, sind einige sehr wichtige Punkte unbedingt zu beachten. Um Ihnen einen Überblick zu verschaffen, finden Sie nachfolgend die wichtigsten Themen zu Ihrem Umzug in die Schweiz.

Die Aufenthaltsgenehmigung Die Schweiz schreibt für Aufenthalte über eine Dauer von drei Monaten hinaus eine Aufenthaltsgenehmigung vor. Bei der Erteilung dieses Titels kommen folgende Arten in Frage:
KURZAUFENTHALT L

Diese Aufenthaltsgenehmigung wird für Aufenthalte zwischen drei Monate und zwölf Monate ausgestellt. Beispiele sind z.B. Auslandssemester in der Schweiz oder ein befristeter Arbeitsvertrag (z.B. Saisonarbeiter in der Gastronomie). Voraussetzung damit diese Aufenthaltsgenehmigung erteilt wird, ist die Vorlage eines befristeten Arbeitsvertrages (drei bis zwölf Monate). Studenten oder Arbeitssuchende müssen nachweißen können, dass Sie auch ohne Arbeitsverhältnis für Ihren Lebensunterhalt sorgen können.

AUFENTHALTSBEWILLIGUNG B

Ist ein Aufenthalt von mehr als zwölf Monaten in der Schweiz geplant, muss ein Antrag über die sogenannte Aufenthaltsbewilligung B gestellt werden. Die Gültigkeit beträgt fünf Jahre. Zu den Voraussetzungen zählt ein Arbeitsvertrag über mindestens ein Jahr oder unbefristet bzw. genügend Kapital um auch ohne ein monatliches Einkommen um die Runden zu kommen.

NIEDERLASSUNGSBEWILLIGUNG C

Nach einem Aufenthalt von mindestens fünf Jahren kann die sogenannte Niederlassungsbewilligung C beantragt werden. Diese Bewilligung erteilt ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in der Schweiz, ohne weitere Einschränkungen / Bedingungen. Die Niederlassungsbescheinigung ist in Ihrer Dauer nicht begrenzt.

Grundsätzlich sind deutsche Auswanderer in der Schweiz gern gesehen. Zu beachten ist, dass es beim Beantragen einer der beschriebenen Aufenthaltsgenehmigungen zu Problemen kommen kann, wenn der Antragsteller vorbestraft ist, keinen Arbeitsvertrag vorlegen kann oder nicht über ausreichend Vermögen besitzt um seinen Lebensunterhalt daraus zu bestreiten.

Der Zoll – was ist bei der Einreise zu beachten?

Hausrat kann erst eingeführt werden, wenn ein Wohnsitz in der Schweiz vorhanden ist. Wer also vor hat, die ersten Wochen in einer Pension zu wohnen, um sich in Ruhe ein neues Familienheim zu suchen, muss seinen Hausrat nachholen.

Ist ein Wohnsitz vorhanden, kann der komplette Hausrat eingeführt werden. Zu beachten ist nur, dass alle Gegenstände mindestens sechs Monate im eigenen Besitz sein müssen und es beabsichtig ist, diese weiterhin zu nutzen. Bei der Einreise muss dem Zoll das Formular 18.44 – Übersiedlungsgut vorgelegt werden. Des Weiteren ist zum Nachweis der Aufenthaltsgenehmigung ein Mietvertrag oder Arbeitsvertrag vorzulegen. Der Zoll verlangt zusätzlich eine Inventarliste über den Hausrat.

Wer jetzt unter Berücksichtigung der Fülle seines Hausrates bei dem Wort „Inventarliste“ ins schwitzen kommt, der kann beruhigt sein. Es ist auf dieser Liste nicht jedes Teil einzeln zu benennen. Gerade bei Kleinteilen ist der Oberbegriff und die Anzahl ausreichend.

ACHTUNG: Werden Gegenstände mit eingeführt, welche nichts mit dem Hausrat zu tun haben, müssen auch diese mit angeben werden und sind auch  ordnungsgemäß zu verzollen!

Umzug mit dem eigenem PKW

Ist das private Auto bereits länger als sechs Monate im Besitz des Auswanderers, zählt dieses zum Hausrat und muss dort auf der Inventarliste mit angegeben werden. Als Nachweis für den Besitz von mindestens sechs Monaten dient der Kaufvertrag. (Achtung Neuwagen, welche sich noch keine sechs Monate in Besitz befinden, sind zu verzollen!)

Für die Anmeldung des PKWs in der Schweiz hat man ein Jahr Zeit. Hier muss die Bestätigung des Zolls, welche bei der Einfuhr ausgehändigt wird, vorgelegt werden.

Der Deutsche Führerschein ist in der Schweiz ebenfalls ein Jahr gültig. In diesem Zeitraum muss ein Schweizer Führerschein beantragt werden. Ein erneuter Test ist nicht erforderlich. Der Antrag ist rein formell und gegen Gebühr wird die neue Fahrerlaubnis ausgestellt.

Anmeldung des neuen Wohnsitzes

Vor dem Umzug in die Schweiz ist daran zu denken, dass der Wohnsitz in Deutschland abzumelden ist. Innerhalb der ersten 14 Tage ist bei der zuständigen Verwaltung in der neuen Heimat der neue Wohnsitz anzumelden. Vorzulegen sind hier folgende Dokumente:

* Gültiger Personalausweis

* Mietvertrag

* Arbeitsvertrag

* Krankenversicherungsnachweis

* Gegebenenfalls Passbild

Mit Beachtung dieser Wichtigen Punkte zur Auswanderung in die Schweiz steht einem guten Start im wunderschönen Alpenland nichts mehr im Wege.