Ihr Umzug nach Spanien

Egal ob das spanische Festland, oder eine der vielen spanischen Inseln. Spanien ist nicht nur der Deutschen liebstes Urlaubsziel, sondern auch auf der Liste der beliebtesten Länder unter den deutschen Auswanderern ganz vorne mit dabei.

Die Aufenthaltsgenehmigung für Spanien ist genau wie in Deutschland, da es sich ebenfalls um eines von derzeit 28 EU Mitgliedsländern handelt. Das vereinfacht den Umzug von Deutschland nach Spanien ungemein. Für Aufenthalte, die länger als 90 Tage andauern, ist bei der zuständigen Ausländerbehörde oder der entsprechenden Polizeistation eine Aufenthaltsgenehmigung einzuholen. Wie in allen EU Ländern ist dies für EU Bürger eine reine Formalie, welche aber auf jeden Fall zu erfüllen ist. Mit der Genehmigung zusammen wird eine sogenannte „Numero de Identificacion de Extranjeros“ vergeben. Diese Nummer ist vergleichbar mit der deutschen Steueridentifikationsnummer und muss beispielsweise beim Arbeitgeber oder bei der Eröffnung eines Bankkontos vorgelegt werden.

Bevor der Umzug losgehen kann

Am Anfang eines jeden Umzugs steht die Wohnungssuche. In sehr touristischen Gebieten von Spanien ist eine Vielzahl an deutschen oder deutschsprechenden Maklern vorhanden, die sich auf die Kundschaft aus Deutschland spezialisiert haben. Ist der Umzug in eine Region Spaniens geplant, welche touristisch nicht sehr stark erschlossen ist, solltet Ihr vorab zumindest Grundkenntnisse der spanischen Sprache beherrschen. Mietverträge können in Spanien formfrei geschlossen werden. In gefragten Regionen ist jedoch die Schriftform weitestgehend üblich. Unterscheide zwischen dem deutschen und dem spanischen Mietrecht solltet Ihr Euch vor Ort am besten von einem fachkundigen Makler erörtern lassen.

Der Zoll – was ist bei der Einreise zu beachten?

Wurde erfolgreich ein Mietvertrag mit dem Eigentümer eures neuen Zuhauses in Spanien geschlossen, kann der Umzug beginnen.

Innerhalb der EU ist der private Hausrat bei einem Wechsel des Wohnortes nicht zu verzollen. Die einzige Bedingung ist, dass der Hausrat sich bereits mindestens sechs Monate im Besitz der Auswanderer befinden muss. Neue Ware ist zu verzollen. Als Nachweis ist auf Verlangen eine Rechnung bzw. ein Kaufvertrag vorzulegen. Der private Hausrat muss, auch wenn er steuerfrei ist, ordnungsgemäß beim Zoll angemeldet werden. Der mitgebrachte Hausrat muss in einer Inventarliste aufgeführt werden. Die Liste ist in Deutsch und spanisch zu erstellen.

ACHTUNG: Als beliebtes Urlaubsland gilt die Regelung der zollfreien Einfuhr von Hausrat nur, wenn der Erstwohnsitz in Spanien angemeldet wird. Für Zweitwohnsitze gibt es gesonderte Regelungen. Hier können bis zu zwölf Prozent Zollgebühren anfallen!

Umzug mit dem eigenem PKW

Der private PKW fällt bei der Einfuhr unter die Regel des Hausrates. Er sollte sich also mindestens sechs Monate im Besitz der Auswanderer befinden.

Die Anmeldung des PKWs in Spanien sollte man innerhalb des ersten Monats vornehmen. Ab Anmeldung des PKWs in Spanien greift eine zu berücksichtigende Haltefrist von einem Jahr. In diesem Zeitraum darf das Auto nicht verkauft werden. Wird dieses Haltejahr nicht eingehalten, ist rückwirkend MWST zu zahlen. Um ein Auto in Spanien zulassen zu können, braucht man eine Typbeschreibung des Autos in der Landessprache. Diese erhält man bei einem Vertragshändler. Zusätzlich muss der PKW beim spanischen TÜV, dem „ITV“ überprüft werden. Ist die Überprüfung erfolgreich, kannst du zusammen mit der Bestätigung des ITV und der Typbeschreibung bei der Zulassungsbehörde eine Zulassungsbescheinigung beantragen. Nach Bezahlung der Gebühren für die Zulassung und der KFZ-Steuer erteilt das örtliche Straßenverkehrsamt die Betriebserlaubnis für das Auto.

Anmeldung des neuen Wohnsitzes

Vor dem Umzug nach Spanien (Erstwohnsitz), ist daran zu denken, dass der Wohnsitz in Deutschland abzumelden ist. Bei der zuständigen Ausländerbehörde ist der neue Wohnsitz anzumelden. Hierzu müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • * Gültiger Personalausweis und / oder Reisepass
  • * Mietvertrag, bzw. wenn es keinen schriftlichen Vertrag gibt, dann eine Mietbestätigung
  • * Krankenversicherungsnachweis
  • * Gegebenenfalls Passbild

Wer frühzeitig mit der Planung seines Umzugs nach Spanien beginnt und sich vorab ausführlich informiert, hat gute Chancen in Spanien seine neue Heimat zu finden.