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Ummelden und Abmelden

Veröffentlicht am 21.07.2026

Nach einem Zügeln ist die Meldepflicht eine der ersten Aufgaben, die erledigt werden müssen. Zuständige Behörde und Frist unterscheiden sich je nach Land.

Deutschland: Einwohnermeldeamt

In Deutschland melden Sie Ihren neuen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt der Zielgemeinde an. Dafür haben Sie ab dem Einzug 14 Tage Zeit. Eine gesonderte Abmeldung der alten Adresse ist bei einem Zügeln innerhalb Deutschlands in der Regel nicht nötig – sie erfolgt automatisch mit der Anmeldung am neuen Ort.

Österreich: Meldeamt und Meldezettel

In Österreich erfolgt die Anmeldung beim Meldeamt mit dem sogenannten Meldezettel. Hier gilt eine deutlich kürzere Frist von nur 3 Tagen nach dem Einzug. Der Meldezettel muss vom Vermieter oder Wohnungseigentümer unterschrieben werden.

Schweiz: Einwohnerkontrolle

In der Schweiz ist die Einwohnerkontrolle der zuständigen Gemeinde die richtige Adresse. Auch hier gilt eine Frist von 14 Tagen nach dem Zügeln. Bei einem Wegzug aus der bisherigen Gemeinde ist zusätzlich eine Abmeldung dort erforderlich.

Was Sie zur Ummeldung mitbringen sollten

Versäumte Fristen können in allen drei Ländern zu Bussgeldern führen – es lohnt sich also, die Ummeldung direkt in die Zügelplanung mit aufzunehmen.