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Bundeswehrumzug bei Versetzung

Bei dienstlicher Versetzung mehrere Angebote geprüfter Zügelunternehmen vergleichen – passend für die Kostenerstattung nach dem BUKG.

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Zügeln bei Versetzung – mit passenden Angeboten

Eine Versetzung bringt einen fest terminierten Zügeln mit sich – oft über grössere Entfernungen und mit klaren Vorgaben für die Abrechnung. Bei dienstlich veranlassten Zügelterminen besteht in der Regel Anspruch auf Umzugskostenvergütung nach dem Bundesumzugskostengesetz (BUKG), sofern die Dienststelle vorab zustimmt.

Für die Erstattung wird meist das wirtschaftlichste Angebot verlangt. Über Umzugs-Gurus erhalten Sie kostenlos und unverbindlich mehrere vergleichbare Angebote geprüfter Zügelunternehmen, die mit den Anforderungen dienstlicher Zügeltermine vertraut sind – geeignet zur Vorlage bei der zuständigen Stelle.

Das sollten Sie beim Versetzungsumzug beachten

  1. Zusage der Dienststelle zur Umzugskostenvergütung vor der Beauftragung einholen
  2. Mehrere Kostenvoranschläge für die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots
  3. Fristen und geforderte Nachweise der Dienststelle rechtzeitig klären
  4. Entfernung, Termin und Leistungsumfang genau festhalten
  5. Belege und Rechnungen für die spätere Abrechnung vollständig aufbewahren

Häufige Fragen zum Bundeswehrumzug

Werden die Zügelkosten bei einer Versetzung erstattet?

Bei einer dienstlich veranlassten Versetzung besteht in der Regel ein Anspruch auf Umzugskostenvergütung nach dem Bundesumzugskostengesetz (BUKG). Voraussetzung ist meist die vorherige Zusage der Dienststelle.

Warum brauche ich mehrere Kostenvoranschläge?

Für die Abrechnung werden häufig mehrere Angebote verlangt, um das wirtschaftlichste auszuwählen. Über Umzugs-Gurus erhalten Sie vergleichbare Angebote geprüfter Zügelunternehmen, die Sie einreichen können.

Kennen die Zügelunternehmen die Anforderungen einer Versetzung?

Unsere Partnerunternehmen haben Erfahrung mit dienstlich veranlassten Zügelterminen und stellen die Unterlagen so aus, dass sie sich zur Vorlage bei der zuständigen Stelle eignen.

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