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Zügeln über das Jobcenter

Kostenübernahme sichern und mehrere Angebote geprüfter Zügelunternehmen kostenlos vergleichen – für Ihren Kostenvoranschlag beim Jobcenter.

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Zügeln mit Kostenübernahme durch das Jobcenter

Wer Bürgergeld bezieht, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für den Zügeln vom Jobcenter erstatten lassen – zum Beispiel, wenn die bisherige Wohnung zu teuer ist, das Jobcenter zum Zügeln auffordert oder Sie für eine neue Arbeitsstelle zügeln. Entscheidend ist, dass Sie die schriftliche Zusicherung der Kostenübernahme einholen, bevor Sie ein Zügelunternehmen beauftragen.

Damit das Jobcenter zustimmt, wird meist das wirtschaftlichste Angebot verlangt. Genau hier hilft ein Vergleich: Über Umzugs-Gurus erhalten Sie kostenlos und unverbindlich mehrere Angebote von geprüften Zügelunternehmen aus Ihrer Region – vergleichbar aufgebaut und geeignet zur Vorlage beim Jobcenter.

Unsere Partnerunternehmen kennen die Anforderungen an einen sauberen, nachvollziehbaren Kostenvoranschlag und stellen Ihnen die nötigen Unterlagen bereit. So sparen Sie sich das mühsame Einzeln-Anfragen mehrerer Firmen.

Das sollten Sie beim Jobcenter-Zügeln beachten

  1. Zusicherung der Kostenübernahme schriftlich einholen – vor dem Zügeln und vor jeder Auftragsvergabe
  2. Grund des Zügelns belegen (Aufforderung, unangemessene Wohnkosten oder Arbeitsaufnahme)
  3. Mehrere Kostenvoranschläge einholen – häufig verlangt das Jobcenter zwei bis drei
  4. Auf das wirtschaftlichste Angebot achten, das der Sachbearbeiter genehmigen kann
  5. Fristen und geforderte Nachweise des Jobcenters rechtzeitig klären

Häufige Fragen zum Jobcenter-Zügeln

Übernimmt das Jobcenter die Zügelkosten?

Wenn der Zügeln notwendig ist – etwa wegen einer zu grossen oder zu teuren Wohnung, einer Aufforderung des Jobcenters oder einer Arbeitsaufnahme – kann das Jobcenter die angemessenen Zügelkosten übernehmen. Wichtig ist, dass Sie die Zusicherung der Kostenübernahme vor dem Zügeln einholen.

Wie viele Kostenvoranschläge muss ich einreichen?

Viele Jobcenter verlangen zwei bis drei Kostenvoranschläge, um das wirtschaftlichste Angebot zu wählen. Über Umzugs-Gurus erhalten Sie mehrere vergleichbare Angebote geprüfter Zügelunternehmen und können sie direkt bei Ihrem Sachbearbeiter vorlegen.

Muss ich die Kostenübernahme vorher beantragen?

Ja. Beantragen Sie die Zusicherung der Kostenübernahme unbedingt, bevor Sie einen Umzugsvertrag unterschreiben. Wird der Auftrag vorher erteilt, kann das Jobcenter die Erstattung verweigern.

Was zahlt das Jobcenter genau?

Übernommen werden in der Regel die angemessenen Kosten für ein Zügelunternehmen oder einen Mietwagen samt Helfern, teils auch Zügelkartons und eine Halteverbotszone. Der Umfang richtet sich nach Ihrer Situation und dem zuständigen Jobcenter.

Kostenvoranschlag fürs Jobcenter benötigt?

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